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Mit diesem Eintrag in der EHRCAISS, unter der Register-Nummer 1350-01/02, wird Folgendes veröffentlicht:
Auf Antrag von Herrn "Anton Doufrain", ist am 18. Januar 2002 nebenstehendes Familienwappen für die aus Frankreich und Hattenheim Rheingau stammende Familie, eingetragen und registriert worden.
Aufgrund der vorhandenen Unterlagen ist zur Führung dieses Wappens berechtigt:
Der Antragsteller, Herr "Anton Doufrain", seine Ehefrau "Helene Renate", geb. Raymakers, die ehelichen Nachkommen "Jochen Anton Helmut", "Sinje Julia Ingeborg", "Anne-Kathrin", der Ehemann von Sinje, "Stefan Börner-Doufrain", die Kinder beider: "Johann Anton Karl 2und "Julius Paul Wilhelm", sowie alle Nachkommen in dieser Familie, die den Namen "Doufrain" weiterführen. Es ist den hier als führungsberechtigt eingetragenen Familienmitgliedern nicht erlaubt, dieses Familienwappen als Firmenzeichen in anderen, eigenen Firmen zu verwenden. Dieses Recht der Führung als Firmenzeichen, somit auch als eingetragenes Warenzeichen, verbleibt ausschließlich bei dem Weingut Doufrain in Hattenheim, das es auch als Markenzeichen auf den eigenen Produkten und anderen, die es mit vertreibt, verwendet.
18. Januar 2002
In Blau, ein silberner Sparren, überhöht von zwei goldenen Stierköpfen nebeneinander. Im Schildfuß zwei liegende, verbundene, goldene Mondsicheln. Auf dem Bügelhelm, mit blau-silbernen Decken, ein wachsender, goldener Stierkopf.